Verordnung

Da wir auf Weisung des Arztes arbeiten, benötigen wir für unsere
logopädische Arbeit eine von ihm ausgeschriebene aktuelle
Heilmittelverordnung (Rezept).

Die Verordnung einer logopädischen Diagnostik und/oder Therapie kann
durch jeden Arzt erfolgen, der über Kenntnisse im Bereich der Sprach-,
Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen verfügt (HNO-Ärzte, Phoniater,
Pädaudiologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte, Neurologen,
Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinmediziner und Hausärzte).

Eine weitere wichtige Grundlage ist ein ebenfalls aktueller Hörtest.

Sollte eine Heilmittelverordnung nicht erstellt werden, Therapie von
Seiten des Patienten allerdings erwünscht sein, so besteht die Möglichkeit,
eine Privatrechnung zu stellen.