
Logopädie Aigner
die richtige Wahl für deine individuelle
Sprach-, Sprach-, Schluck- und Stimmtherapie.
Dauer der logopädischen Therapie
Die Dauer der Therapie variiert je nach Art und Schwere der Störung. Manche Patienten benötigen nur wenige Sitzungen innerhalb weniger Wochen, während andere über einen längeren Zeitraum hinweg behandelt werden müssen.
Neben der Art der Störung spielen auch individuelle Faktoren wie Persönlichkeit, Gesamtentwicklung und das soziale Umfeld eine wichtige Rolle für den Therapieerfolg.
Regelmäßigkeit und Sitzungsdauer
In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich statt.
Eine Therapiestunde dauert meist 45 Minuten.
In bestimmten Fällen können Therapiepausen oder eine Intervalltherapie sinnvoll sein, um den Fortschritt bestmöglich zu unterstützen.
Verordnung
Da wir auf ärztliche Weisung arbeiten, benötigen wir für die logopädische Therapie eine aktuelle Heilmittelverordnung (Rezept), die von einem Arzt ausgestellt wurde.
Wer stellt eine logopädische Verordnung aus?
Die Verordnung einer logopädischen Diagnostik und/oder Therapie kann durch jeden Arzt erfolgen, der über Fachkenntnisse im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen verfügt. Dazu zählen unter anderem:
HNO-Ärzte
Phoniater
Pädaudiologen
Kinder- und Jugendpsychiater
Kinderärzte
Neurologen
Kieferorthopäden
Allgemeinmediziner
Hausärzte
Zusätzliche Voraussetzung
Ein aktueller Hörtest kann eine wichtige Grundlage für die logopädische Diagnostik sein.
Private Behandlungen
Sollte eine Heilmittelverordnung nicht vorliegen, die Therapie jedoch gewünscht sein, besteht die Möglichkeit, eine Privatabrechnung vorzunehmen.
Kosten der logopädischen Therapie
Die Kosten für eine logopädische Behandlung hängen von der Art der Versicherung ab.
Gesetzlich Versicherte
Der Arzt (HNO, Kinderarzt, Phoniater, Neurologe, Hausarzt, Kieferorthopäde) stellt ein Rezept (Muster 14) aus.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, allerdings müssen gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil zahlen.
Eigenanteil und Zuzahlungen
Seit dem 01. Januar 2004 gelten folgende Regelungen:
Zuzahlungspflicht ab 18 Jahren: Patienten zahlen 10 % der Behandlungskosten als Eigenanteil (zuvor 15 %).
Zusätzliche Rezeptgebühr: Pro Rezept fällt eine Gebühr von 10 € an.
Befreiung von der Zuzahlung:
Patienten mit einer Befreiung (Härtefallregelung) zahlen keinen Eigenanteil.
Befreiungsausweise, die vor dem 01.01.2004 ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig.
Seit dem 01.01.2004 kann ein neuer Befreiungsausweis beantragt werden.
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei 2 % des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 %.
Falls du dir unsicher bist, ob eine Befreiung möglich ist, informiere dich direkt bei deiner Krankenkasse. Sammle zudem alle Belege über bereits geleistete Zuzahlungen.
Privat Versicherte
Die Kostenübernahme hängt vom individuellen Vertrag mit der Versicherung ab.
Vor Beginn der Therapie wird ein Kosten- und Behandlungsplan erstellt.
Patienten reichen die Rechnung zusammen mit dem Rezept bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Häufig gestellte Fragen
FAQ zur Logopädie
Wer übernimmt die Kosten für die logopädische Therapie?
Gesetzlich Versicherte benötigen ein Rezept vom Arzt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, ab dem 18. Lebensjahr fällt ein Eigenanteil von 10 % plus eine Rezeptgebühr von 10 € an. Privatversicherte reichen die Rechnung zusammen mit dem Rezept bei ihrer Versicherung ein.
Wie lange dauert eine logopädische Therapie?
Die Dauer variiert je nach Störung und individuellen Faktoren. Eine Sitzung dauert in der Regel 45 Minuten und findet einmal pro Woche statt. In manchen Fällen sind Therapiepausen oder eine Intervalltherapie sinnvoll.
Wo findet die Therapie statt?
Die Sitzungen erfolgen in unserer Praxis.
Wer kann eine logopädische Therapie verordnen?
Jeder Arzt mit Kenntnissen im Bereich Sprache, Sprechen, Hören oder Schlucken, z. B. HNO-Ärzte, Neurologen, Kinderärzte oder Hausärzte, kann eine Verordnung ausstellen.